LRS Konzept an der WBG

Was ist LRS?

 

Unter „LRS“ versteht man eine „Lese- und Rechtschreibschwäche“ (früherer Begriff: Legasthenie), die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass die Leistungen des Kindes in diesem Bereich über mindestens drei Monate hinweg den Anforderungen nicht entsprechen, d. h. die Schulnote im Rechtschreiben mangelhaft oder schwächer ist.

Ziel unserer schulischen Förderung soll das Abbauen von Versagensängsten und einer Stärkung des Selbstwertgefühls sein, damit die betroffenen Kinder motiviert am Schulleben teilnehmen und einen für sie optimalen Schulabschluss erreichen können.

 

Wie wird LRS bei uns diagnostiziert?

Zu Beginn des 5. Jahrgangs schreiben alle Schülerinnen und Schüler bei uns den „Duisburger Sprachstandstest“. Dieser wird am Anfang des 6. Jahrgangs wiederholt, um den Lernfortschritt zu überprüfen. Auffälligkeiten werden mit der „Hamburger Schreibprobe“ verifiziert. Sollte eine LRS festgestellt werden, informieren wir die Eltern und entwickeln einen individuellen Förderplan.

 

Wie werden LRS SchülerInnen und Schüler gefördert?

Die Lese- und Rechtschreibförderung ist sowohl in den Deutschunterricht integriert, als auch durch die Bereitstellung von individuellem Material binnendifferenziert. Von der 5. bis zur 7. Klasse findet Deutschförderunterricht in Kleingruppen statt, bei dem in besonderem Maße auf die sprachlichen Schwierigkeiten Einzelner eingegangen werden kann. Im 8. bis 10. Jahrgang kann ein EGS-Kurs Deutsch gewählt werden, wenn weiterhin ein erhöhter Förderbedarf besteht. Viele schreib- und lesebezogene Angebote ergänzen diese Möglichkeiten, wie zum Beispiel die wöchentliche Lesestunde im 5. Jahrgang, Leseprojekte, Buchklubs, das Antolinprojekt und ähnliches. Bei vielen dieser Maßnahmen steht im Vordergrund, Freude am Lesen und Schreiben (wieder) zu entwickeln und Blockaden abzubauen.

Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit mit schulexternen Fördermaßnahmen das schulinterne Angebot zu ergänzen oder zu ersetzen, beispielsweise beim Institut für Leghasteniker-Therapie.

 

Welche weiteren Hilfen gibt es?

Bei diagnostizierter LRS ist ein sogenannter Nachteilsausgleich denkbar, das heißt es ist möglich, dass zum Beispiel ein Notenschutz ausgesprochen wird und in Klassenarbeiten die Rechtschreibung nicht bewertet wird. Oder der Betroffene bekommt mehr Zeit, um Tests oder Klassenarbeiten fertigzustellen. Auch individuelle abgestimmte Maßnahmen, wie das ausschließliche Schreiben am PC sind möglich.