Schulpflegschaft

 

 

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Willy-Brandt-Gesamtschule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten an der Schule und besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie den von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertretern.

 

Aufgaben und Rechte der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW fest verankert. Die Schulpflegschaft trifft sich regelmäßig auf ihren Schulpflegschaftssitzungen, wo alle wichtigen Themen der Schule besprochen werden und das Votum der Eltern hierzu eingeholt wird.

 

Jeweils auf der 1. Schulpflegschaftssitzung des neuen Schuljahres, der sogenannten konstituierenden Schulpflegschaftssitzung wählt die Schulpflegschaft eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter/-innen.

 

Für das Schuljahr 2023/2024 wurden auf der konstituierenden Schulpflegschaftssitzung folgende Eltern in den Vorstand der Schulpflegschaft gewählt:

 

Anne Klöcker (Schulpflegschaftsvorsitzende)

Mail: schulpflegschaft@wbgs-koeln.de

 

Weitere Mitglieder:

  • Michaela Hosking (Stellvertreterin)
  • Heike Simon (Stellvertreterin)
  • Kira Rechmann (Stellvertreterin)
  • Sylvia Frase (Stellvertreterin)
  • Anja Ridderbusch (Stellvertreterin)

 

Die Schulpflegschaft wählt auch die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenzen und die Fachkonferenzen sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Teilkonferenzen bei Ordnungsmaßnahmen. So nehmen an der Willy-Brandt-Gesamtschule insgesamt sechs von der Schulpflegschaft gewählte Eltern die Interessen der Eltern auf den jeweiligen Schulkonferenzen wahr und bringen dort die Anliegen der Eltern in Form von Anträgen an die Schulkonferenz ein. Da gemäß Schulgesetz NRW neben der Schulleiterin / dem Schulleiter die gewählte Vertretung der Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Eltern im Verhältnis 1:1:1 Mitglieder der Schulkonferenz sind, hat der Gesetzgeber den Eltern ein hohes Mitspracherecht bei allen wichtigen Themen an der Schule eingeräumt. Dieses hohe Mitspracherecht der Eltern ist jedoch nicht nur durch das Schulgesetz NRW manifestiert, sondern an der Willy-Brandt-Gesamtschule auch ausdrücklich gewünscht und wird in der Praxis vielfach gelebt.

 

Auch wurde in den letzten Jahren stets die gewählte Vertretung der Schulkonferenz bei der Auswahlkommission, die aus dem Schulleiter, einer/einem Vertreter/-in der Lehrerkonferenz, einer/einem Vertreter/-in der Schulkonferenz und einem Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen besteht und über die Neueinstellung von Lehrkräften befindet, von einem Elternvertreter besetzt, so dass auch hier die Eltern in erheblichem Maße auf die Entwicklung der Schule einwirken konnten.

 

Ulf Tenholte wurde auf der konstituierende Sitzung der Stadtschulpflegschaft Kölner Gesamtschulen zum Mitgliedern des Vorstandes als ein Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt.

Einem Mitglied des Vorstandes der Stadtschulpflegschaft Kölner Gesamtschulen ist die Teilnahme an der Stadtschulpflegschaft aller Kölner Schulen möglich.

Somit ist unsere WBG in den beiden wichtigsten Gremien für Gesamtschulen in Köln vertreten.

Die Schulpflegschaft ist daher ein wichtiger Baustein bei der Gestaltung des schulischen Lebens an der Willy-Brandt-Gesamtschule und kann nur so gut sein, wie sie von engagierten Eltern unterstütz wird.

 

Wir freuen uns daher, wenn Sie sich als Elternteil mit uns für unsere Kinder und die Schule engagieren und in das schulische Leben an der Willy-Brandt-Gesamtschule einbringen.

  • Ihr Vorstand der Schulpflegschaft