Schulschließung: Erweitertes Notbetreuungsangebot bis zum 19.04.2020

Die Landesregierung hat das Notbetreuungsangebot erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Das Formular finden Sie hier.

Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 wird auch der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab jetzt steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

 

Sehr gerne leisten wir diesen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise. Für die Notbetreuung ist eine ANMELDUNG zwingend erforderlich. Bitte rufen Sie uns im Bedarfsfall möglichst schnell an: 96 37 00 (Mo. bis Fr. zwischen 8:00 und 15:00 Uhr). Oder schreiben Sie uns eine Mail. Klicken Sie oben rechts zuerst auf IMPRESSUM und danach auf KONTAKT. Alternativ können Sie eine Mail an info(at)wbgs-koeln.de schreiben.