Bildung für Flüchtlinge – auch an unserer Schule

Viele Flüchtlingskinder aus Kriegsgebieten kommen nach Europa.
Egal wie man über die Politik denkt – wenn die Kinder hier sind haben sie ein Menschenrecht auf Bildung.
Kurzes Video über das Recht auf Bildung.
Auch an unserer Schule gibt es Klassen für diese Schülerinnen und Schüler. Weitere Informationen:

Die Vorklasse (VK)

In dieser Klasse sind alle Schüler/innen, die keine Deutschkenntnisse haben. Diese Schüler/innen werden uns vom Schulamt zugewiesen und müssen für die Dauer von 24 Monaten beschult werden. Ziel ist es, diese SuS innerhalb dieser Zeit für den Besuch in einer Regelklasse fit zu machen. In dem Moment, in dem sie komplett in der Regelklasse beschult werden, fallen sie aus dem Zuständigkeitsbereich des Schulamtes und sind reguläre Schüler der Schule. Die VK-Schüler/innen sollen in den 24 Monaten in den Fächern DaZ/DaF (Deutsch als Zweitsprache-Fremdsprache), Englisch, Mathematik, Kunst und Sport unterrichtet werden. Alle Fächer, die nicht DaF/DaZ sind, werden im Hinblick auf das Erlernen der deutschen Fachsprache unterrichtet. Sie nehmen zusätzlich an den AGs teil und erhalten ein eigenes Zeugnis.

 

Die Deutschklasse (DK)
Schüler/innen dieser Klasse sind bereits mit einem Teil ihrer Stunden einer Regelklasse zugeordnet. Der Antrag zum Übergang in eine Regelklasse wird zum jeweiligen Ende eines Halbjahres gestellt und in der Zeugniskonferenz besprochen. Die Schüler/innen haben im Rahmen ihrer Stundenplanverpflichtung Unterricht in DaF/DaZ. In den Fächern Englisch und Mathematik und, wenn möglich in allen anderen Fächern, werden sie in der Regelklasse unterrichtet. Das geschieht nach Maßgabe ihres individuellen Stundenplans. Es soll hierbei vermieden werden, dass die Fächer Englisch und Mathematik, an denen sie in der Regelklasse teilnehmen sollen ausfallen und stattdessen Daz/DaF-Unterricht stattfindet. Daher haben die Schüler/innen der DK auch unterschiedliche Stundenpläne. Auch die Teilnahme an den AGs richtet sich nach der Zugehörigkeit der Regelklasse.
Sie erhalten die Zeugnisse der Regelklasse mit einem Vermerk.