Schulschließungen in NRW bis zu den Osterferien

Die Landesregierung hat für NRW beschlossen:

 

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

 

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

 

2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

 

3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.

 

b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.